Wissenswertes zum Verein

1.
„e.V.“ bedeutet eingetragener Verein

1a.
Wir sind eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht. Nach jeder Wahl muß die Eintragung aktualisiert werden, durch einen Notar.

1b.
Wir sind ein Verein zur Jugendförderung, d.h. wir haben uns der Jugendarbeit verschrieben. Außerdem hat nicht jedes Jugendzentrum einen Trägerverein, hier `Jugendbahnhof`. Der Verein beschränkt sich hier nicht nur auf das Haus.

Die Vorstandschaft
Aufgaben und Voraussetzungen:
–      muss mindestens 18 Jahre alt sein
–      hat Schlüsselgewalt und Hausrecht
–      gesetzlicher Vertreter des Jugendbahnhofs
–      helfen und engagieren sich bei diversen Veranstaltungen
–      haben eine Vorbildfunktion
–      „Das Vereinsleben steht über dem Privatleben“

Der 1. und 2. Vorstand
Ihre Arbeit findet zum größten Teil außer Haus statt, wie z.B. Abwicklung von Geschäften, Kontakte knüpfen, diverse Sachen mit der Gemeinde oder mit dem Bürgermeister abklären, Teilnahme an verschiedenen Veranstaltungen oder Besprechungen, usw. Außerdem sind sie zuständig für die Eintragung ins Vereinsregister bei Neuwahlen.

Der/die Schriftführer*Innen
Sein Job umfasst hauptsächlich den schriftlichen Verkehr des Jugendzentrums, d.h. Vorstandsprotokolle, fristgerechte Einladungen im Mitteilungsblatt, usw.

Der/die Kassier*Innen
Er ist zuständig für Überweisungen, Bezahlen der Rechnungen, Führung der Kontostände, Kassenberichte, Ausfüllen der Zuschußanträge, usw.

Die Pädagogen
Sie sind angestellt bei der Gemeinde Veitshöchheim zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, z.B. Abenteuerspielplatz, Elterninitative, Verantwortlich für das Jugendzentrum allgemein (Kontinuität, Öffnungszeiten einbehalten, usw.). Auch mal als „Seelenklempner“ für die Kids. Darüber hinaus entlasten sie den Vorstand teilweise in seiner Arbeit.